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PureTech vor dem Motorschaden verkaufen: Strategie und Fallstricke

Ein Fahrzeug mit PureTech 1.2 Turbo zu verkaufen, bevor es liegen bleibt, ist möglich — vorausgesetzt, Sie wissen genau, wie Sie vorgehen. Ein schlecht vorbereiteter Verkauf kann Sie später haftbar machen.

Aktualisiert am 28. April 2026 · von Romain Bouchard

Die wichtigsten Zahlen

  • Betroffene Motorcodes: EB2DT, EB2DTS (Turbo) — der Saugmotor EB2F ist nicht betroffen
  • Dokumentierte kritische Laufleistungen: Schäden am Steuertrieb werden bei den vor 2022 gebauten Versionen bereits ab 60.000 bis 80.000 km gemeldet (Quelle: einschlägige Foren)
  • Referenzkosten für die Reparatur: zwischen 2.300 € und 5.200 € für einen kompletten Kettenwechsel, je nach Werkstatt und Modell (Stand April 2026)
  • Überarbeitete Version: EB2ADTS ab 2022, Kette von Stellantis überarbeitet
  • Geschätzter Wertverlust beim Verkauf: mehrere hundert bis über 1.500 €, je nach Zustand und Laufleistung — das gehört in Ihre Preisverhandlung

Was das Gesetz Ihnen vor dem Verkauf abverlangt

Die Regel ist einfach: Sie dürfen ein Fahrzeug nicht verkaufen und dabei einen Mangel verschweigen, von dem Sie wissen. Wer einen bekannten Mangel arglistig verschweigt, haftet auch dann, wenn er die Gewährleistung im Privatverkauf ausgeschlossen hat. Wissen Sie also, dass Ihr EB2DT oder EB2DTS ein dokumentiertes Risiko am Steuertrieb trägt, muss der Käufer das schriftlich erfahren.

Diese Pflicht bedeutet nicht, dass Sie nicht verkaufen dürfen. Sie bedeutet, dass Sie transparent verkaufen müssen.

Konkret schützen zwei Elemente Verkäufer und Käufer:

  • Ein ausdrücklicher Hinweis im Kaufvertrag: „Das Fahrzeug ist mit einem Motor PureTech 1.2 Turbo (EB2DT/EB2DTS) ausgestattet. Der Käufer bestätigt, über die bekannten Problematiken am Steuertrieb dieser Motorisierung informiert worden zu sein.“
  • Ein Preis, der zum tatsächlichen Zustand passt und das verbleibende technische Risiko einpreist.

Haben Sie bereits eine Reklamation beim Hersteller eingereicht, kann das Musterschreiben für eine Reklamation zum PureTech als Beleg dienen, den Sie Ihren Verkaufsunterlagen beilegen. Das zeigt guten Glauben und stärkt die Nachvollziehbarkeit.


Den Wert Ihres Fahrzeugs ehrlich einschätzen

Ein EB2DT mit 90.000 km ist nicht dasselbe wie ein EB2ADTS von nach 2022 mit 30.000 km. Die Bewertung muss mehrere Variablen berücksichtigen.

Der tatsächliche Zustand der Kette

Wurde die Kette nie erneuert und liegt das Fahrzeug über 70.000 km, ist das Risiko dokumentiert. Ein informierter Käufer weiß das. Lassen Sie vorab eine Diagnose erstellen — ein im Steuergerät abgelegter Code P0341 (Nockenwellensignal) oder P0521 (Öldruck) ist für den Wert entscheidend und muss offengelegt werden.

Die Wartungshistorie

Ein lückenloses Scheckheft mit regelmäßigen Ölwechseln und dem vorgeschriebenen Motoröl (Freigabe PSA B71 2312, ACEA C2, 0W-30 oder 5W-30 je nach Version) beruhigt den Käufer und rechtfertigt einen höheren Preis. Ungeeignetes Öl verschärft den Verschleiß des hydraulischen Kettenspanners: Wenn Sie das richtige Öl verwendet haben, belegen Sie es.

Die Hauptuntersuchung

Eine frische Hauptuntersuchung ohne erhebliche Mängel ist ein starkes Signal. In den Prüfpunkten zur Hauptuntersuchung beim PureTech lesen Sie, wie Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf bestmöglich vorbereiten.


Die Verkaufswege: welcher passt?

Der Privatverkauf

Dieser Weg erhält den Preis am besten, birgt aber auch das größte rechtliche Risiko, wenn die Transparenz nicht vollständig ist. Setzen Sie einen ausführlichen Kaufvertrag auf, nennen Sie die Motorisierung und die bekannten Problematiken ausdrücklich und bewahren Sie eine von beiden Seiten unterschriebene Kopie auf.

Gerade beim Citroën C3 III 1.2 PureTech finden Inserate mit vollständiger Historie und exakter Motorangabe schneller einen Käufer als vage Anzeigen — informierte Interessenten suchen genau diese Angaben.

Die Inzahlungnahme beim Händler

Der Handel kennt den PureTech-Komplex. Er wird das Fahrzeug regelmäßig abwerten, teils deutlich. Der Vorteil: Das rechtliche Risiko liegt beim Händler, und die Abwicklung geht schnell. Verhandeln Sie auf Basis eines vorab eingeholten unabhängigen Gutachtens.

Online-Ankaufportale

Online-Ankaufportale liefern eine sofortige Schätzung und kaufen kurzfristig an. Der Preis liegt unter dem eines Privatverkaufs, dafür ist die Abwicklung sauber und ohne spätere Ansprüche. Bei hoher Laufleistung oder bereits vorhandenen Symptomen ist das für den Verkäufer oft die sicherste Lösung.


Wenn Ihnen der Hersteller noch etwas schuldet: nicht zu schnell verkaufen

Prüfen Sie vor dem Verkauf, ob Ihr Fahrzeug für eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch den Hersteller infrage kommt. Für manche Halter laufen noch Schlichtungsverfahren. Verkaufen Sie das Fahrzeug, bevor ein laufender Vorgang abgeschlossen ist, kann das Ihre Forderung erschweren — oder entwerten.

Ob Ihre Situation Ansprüche eröffnet, klärt unser Referenzdossier zum PureTech-Defekt; Fristen und Bedingungen finden Sie auf der Seite zur Schlichtung bei Streitfällen rund um den PureTech.

Ist ein Anspruch möglich, lohnt es sich meist, ihn vor dem Verkauf oder parallel dazu zu betreiben — die Veräußerung löscht Ihre Rechte nicht zwingend, wenn der Schaden bereits eingetreten ist, sie erschwert aber den Nachweis des Schadens.


Die Einschätzung meines Mechanikers

Was ich oft sehe: Leute verkaufen in Panik, weil der Motor angefangen hat zu klappern, und ärgern sich hinterher, dass sie vorher keinen Kostenvoranschlag geholt haben. Manchmal ist die Kette noch brauchbar, und mit einem schriftlichen Kostenvoranschlag in der Hand verläuft die Verhandlung ganz anders. Ohne den diktiert Ihnen der Käufer oder der Händler seinen Abschlag. Noch etwas: Prüfen Sie immer, ob der hydraulische Kettenspanner schon ersetzt wurde. Das ist die erste Frage, die ich stelle, wenn ein PureTech vor dem Verkauf zur Begutachtung kommt. Wenn niemand sie beantworten kann, sagt das alles über die Wartung.


Häufige Fragen

Darf man einen PureTech verkaufen, ohne die Kette erneuert zu haben?

Ja, sofern Sie den Käufer ausdrücklich und schriftlich informieren. Wer einen bekannten Mangel verschweigt, haftet trotz Gewährleistungsausschluss. Nennen Sie die Motorisierung (EB2DT oder EB2DTS) und die dokumentierten Problematiken im Kaufvertrag.

Welchen Abschlag muss ich bei hoher Laufleistung einkalkulieren?

Der Abschlag hängt von Laufleistung, Wartungshistorie und Zustand der Kette ab. Bei einem Fahrzeug über 70.000 km ohne dokumentierten Kettenwechsel sollten Sie mit mehreren hundert bis über 1.500 € unter der üblichen Notierung rechnen. Eine vorherige Diagnose macht die Schätzung genauer.

Vor oder nach einer Reklamation beim Hersteller verkaufen?

Warten Sie besser, bis Ihr Vorgang abgeschlossen ist oder der Hersteller eine klare Position bezogen hat. Der Verkauf kann Ihre Position schwächen, wenn der Schaden noch nicht eingetreten ist, Sie aber Nachweise für einen gemeldeten Defekt haben.

Ist der Saugmotor EB2F von den Kettenproblemen betroffen?

Nein. Der EB2F (Version ohne Turbolader) ist von den bei den Turboversionen (EB2DT, EB2DTS) dokumentierten Defekten nicht betroffen. Hat Ihr Fahrzeug den EB2F, wirkt sich der PureTech-Komplex nicht auf seinen Wiederverkaufswert aus.

Berücksichtigen Online-Ankaufportale die Motorisierung PureTech?

Ja. Die Ankaufportale beziehen die Motorisierung in ihre Bewertungsalgorithmen ein. Ein PureTech Turbo wird gegenüber einem vergleichbaren Motor ohne Defekthistorie automatisch abgewertet. Das ist transparent und sofort, ohne Verhandlungsspielraum — dafür ohne rechtliches Risiko für den Verkäufer.

Sollte man vor dem Verkauf den Fehlerspeicher auslesen lassen?

Das ist dringend zu empfehlen. Beim Auslesen zeigen sich abgelegte Fehlercodes (insbesondere P0341 oder P0521). Sind Codes vorhanden, müssen Sie sie offenlegen. Sind keine vorhanden, ist das ein Verkaufsargument, das Sie in den Unterlagen für den Käufer festhalten können.

Romain Bouchard
Romain Bouchard

Kfz-Experte

Als Gründer von Steuerkette-Zahnriemen.de begutachtet Romain seit über 10 Jahren Motoren. Er analysiert die technischen Mitteilungen der Hersteller, um wiederkehrende Defekte aufzuspüren.